Der Fall Distomo – Vortrag und Gespräch mit Argyris Sfountouris am 22.01.2016

Argyris Sfountouris, einer der Überlebenden des Massakers von Wehrmacht und SS in Distomo/Griechenland 1944, interveniert in den deutschen Diskurs um das Erinnern an die NS-Verbrechen. Vor Kurzem erschien »Trauer um Deutschland«, eine Sammlung seiner »Reden und Aufsätze« aus den Jahren 1994 bis 2015, geschrieben für Kongresse, Manifestationen, Gedenkveranstaltungen.

Argyris Sfountouris Die Gedenkfeiern für die Opfer der Nationalsozialismus um den 27. Januar wird das offizielle Deutschland wieder nutzen, um sich als Land, das aus seiner Vergangenheit gelernt und sich grundlegend verändert habe, in Szene zu setzen. Doch gibt es mit Blick auf die Täterverfolgung und die Entschädigungspolitik wenig Anlass, auf die Aufarbeitung stolz zu sein. Am Fall Distomo wird dies wie in einem Brennglas sichtbar. Zusammen mit Argyris Sfountouris will der AK Distomo (Hamburg) deutlich machen, dass notwendige Konsequenzen aus der NS-Vergangenheit nicht gezogen wurden.

Argyris Sfountouris und sein Jahrzehnte währender Kampf um Entschädigungen
Mit dem Dokumentarfilm „Ein Lied für Argyris“ und einem Auftritt in der Ende März 2015 im ZDF ausgestrahlten Satiresendung »Die Anstalt« ist Argyris Sfountouris zu einer international bekannten Persönlichkeit geworden. Er war noch nicht vier Jahre alt, als deutsche Besatzungssoldaten am 10. Juni 1944 seine Eltern und 216 andere Dorfbewohner jeden Alters und Geschlechts grauenhaft hinmetzelten. Seit seiner Jugend kämpft Argyris Sfountouris für eine wahrheitsgetreue Geschichtsschreibung und die Aufarbeitung deutscher Kriegsverbrechen in Griechenland.

„Die Trauer um Deutschland hat sich schon früh bei mir eingestellt, vor allem aber mit der abweisenden Haltung der deutschen Bundesbehörden aus Anlass der Friedenstagung von Delphi im Jahr 1994. Sie wollten die zur Versöhnung ausgestreckte Hand von uns Angehörigen der Opfer nicht ergreifen, in panischer Angst, dies könne ökonomische Konsequenzen nach sich ziehen. Nach dem Versuch der totalen Vernichtung jeder Gewissensregung der Herzen wäre ein reuevolles Deutschland ein wahrhaft ,anderes Deutschland‘ gewesen.“

Seine Texte machen deutlich, wie viel Geduld und Mut, Leidensfähigkeit und Beharrlichkeit einem Überlebenden abverlangt werden im Kampf um die Selbstvergewisserung, um die genaue Rekonstruktion der Wahrheit, gegen die Lügen und Ausflüchte der Täter und ihrer Nachkommen. So heißt es in einem Brief der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen vom 23. Januar 1995: »Sehr geehrter Herr Sfountouris, im November des vergangenen Jahres hatten Sie bei der Botschaft vorgesprochen und angefragt, ob Entschädigungen irgendwelcher Art für die Opfer der Vergeltungsaktion der deutschen Wehrmacht im Jahr 1944 gegen das Dorf Distomo vorgesehen sind oder beantragt werden können. (…) Nach Auffassung der Bundesregierung sind Vergeltungsaktionen wie gegen das Dorf Distomo nicht als NS-Tat zu definieren (…), sondern als Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung.«

Das Gerichtsverfahren
Argyris Sfountouris wollte und konnte sich mit dieser Leugnung des Verbrechens und der Haltung Deutschlands in der Entschädigungsfrage nicht abfinden. Er und seine drei Schwestern klagten in Deutschland und in Griechenland auf Entschädigungen. Vor deutschen Gerichten unterlagen sie. Die deutsche Justiz wollte einen Präzedenzfall verhindern und sprach damit den Opfern von Kriegsverbrechen jedes individuelle Recht auf Entschädigung ab.

Doch vor griechischen Gerichten hatten die Überlebenden und Angehörigen der Opfer – 296 Klägerinnen und Kläger aus Distomo – Erfolg. Das Landgericht Levadia verurteilte Deutschland im Jahr 1997 zur Zahlung von Entschädigungsleistungen in Höhe von umgerechnet ca. € 28 Mio. Seit dem Jahr 2000 ist das Urteil seither rechtskräftig, wird aber von der deutschen Regierung nicht anerkannt. Bis heute hat es Deutschland geschafft, die Durchsetzung des Urteils mit allen Mitteln zu verhindern.

Und doch besteht noch immer die Chance, dass Argyris Sfountouris und die anderen Menschen aus Distomo noch zu Ihrem Recht kommen. Denn der oberste italienische Gerichtshof (Kassationshof) hat die Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum in Italien für zulässig erklärt. Ein Erfolg in diesem Verfahren wäre eine späte Genugtuung und böte auch anderen Opfern von NS-Verbrechen die Möglichkeit, eine Entschädigung für die erlittenen Verluste zu erhalten. Denn es darf nicht dabei bleiben, dass der deutsche Staat die Opfer von NS-Verbrechen rechtlos stellt.

Veranstaltung
Argyris Sfountouris wird über seinen Kampf für die historische Wahrheit, für die Anerkennung des Verbrechens von Distomo und für eine Entschädigung der Opfer berichten und darlegen, was „Trauer um Deutschland“ für ihn bedeutet.

Vertreter_innen des AK Distomo berichten über den Stand der politischen und juristischen Auseinandersetzung in der Entschädigungsfrage. Der AK Distomo aus Hamburg setzt sich seit vielen Jahren für die Entschädigung der Opfer des Massakers von Distomo ein.

Außerdem sollen die Möglichkeiten politischer Solidarität mit den Forderungen griechischer und anderer NS-Opfer im Kampf um eine Entschädigung diskutiert werden.

Freitag • 22. Januar 2016 • 19.00

DGB-Gewerkschaftshaus • Keithstraße 1 • Berlin

Eine Veranstaltung des Arbeitskreises Distomo, der Initiative Deutschlands unbeglichene Schuld(en) Berlin, des DGB Berlin-Brandenburg; unterstützt von der Hellenischen Gemeinde Berlin e.V. und der Berliner Initiative Griechenland unter dem Hakenkreuz.

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